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Urteil Finanzgericht Münster

Nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster (7K 2441/15 E) haben Ehegatten, die seit mehr als zehn Jahren getrennt leben Anspruch auf das sogenannte Ehegatten-Splitting. Für diese Veranlagung reicht es aus, dass eine „persönliche und geistige Gemeinschaft“ unterhalten wird. Dies kann sich nach den Richtern begründen auf Telefonate, Ausflügen, Kirchenbesuchen und sexuellen Kontakten.