Die Bezeichnung sagt Ihnen nichts?

„Mergers and Acquisitions (M&A)“ wird eine Fusion oder eine Verschmelzung zweier Unternehmen zu einer rechtlichen und wirtschaftlichen Einheit (Merger) bzw. der Erwerb von Unternehmenseinheiten oder eines ganzen Unternehmens (Acquisition) bezeichnet.

 

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Das Bundesverfassungsgericht hat gerade in einem Urteil die Regelungen des § 8c KStG für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar beurteilt. Diese Regelung sah vor, dass bei einer Kapitalgesellschaft bei Ãœbertragung von mehr als 25 % der Anteile ein bestehender Verlustvortrag teilweise, bzw. ganz wegfiel. Diese Regelung ist nun aufgehoben und der Gesetzgeber aufgefordert eine neue Regelung zu treffen. Damit ist der Weg frei Unternehmen mit einem Verlustvortrag übertragen zu können.

 

Diese neue Regelung ist insbesondere interessant für Unternehmen, die insolvenzgefährdet sind. Die Sanierungen von Unternehmen, durch Aufnahme neuer Gesellschafter ist mit dieser Entscheidung wieder möglich.

 

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